Als Mieter hast du das Recht, Modernisierungsmaßnahmen in deiner Wohnung grundsätzlich zu dulden, wenn der Vermieter sie ordnungsgemäß ankündigt. Die Ankündigung muss mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten schriftlich erfolgen und Art, Umfang, Beginn und voraussichtliche Dauer der Maßnahmen beschreiben. Während der Bauarbeiten hast du Anspruch auf eine angemessene Mietminderung, wenn deine Wohnung oder gemeinschaftliche Bereiche erheblich beeinträchtigt sind. In bestimmten Fällen, etwa bei unzumutbarer Härte durch Krankheit oder hohes Alter, kannst du der Modernisierung widersprechen. Es empfiehlt sich, alle Ankündigungen und Mängel schriftlich zu dokumentieren und im Zweifelsfall einen Mieterrechtsverein oder eine Rechtsberatung hinzuzuziehen.