Wenn du einen Altbau sanierst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Vermietest du das Objekt, darfst du Sanierungskosten als Werbungskosten oder über die Abschreibung geltend machen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten besonders attraktive Regelungen: Als Selbstnutzer kannst du Sanierungskosten über zehn Jahre mit je 9 Prozent steuerlich absetzen, als Vermieter sogar über zwölf Jahre mit bis zu 9 Prozent in den ersten acht Jahren und 7 Prozent in den folgenden vier Jahren. Auch energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Immobilien werden steuerlich gefördert, aktuell mit 20 Prozent der Kosten über drei Jahre verteilt. Da sich die steuerlichen Regelungen regelmäßig ändern, lohnt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen, der die aktuell geltenden Möglichkeiten für dich prüft.