Ja, nach einer energetischen Sanierung darf der Vermieter die Miete erhöhen, allerdings nur in einem gesetzlich geregelten Rahmen. Aktuell können bis zu 8 Prozent der auf die Wohnung entfallenden Modernisierungskosten pro Jahr auf die Miete umgelegt werden. Dabei gibt es eine Kappungsgrenze: Die Miete darf durch Modernisierungszuschläge innerhalb von sechs Jahren um maximal 3 Euro pro Quadratmeter steigen. Wichtig ist, dass der Vermieter die Erhöhung nachvollziehbar aufschlüsseln muss und nur tatsächliche Modernisierungskosten umlegen darf, keine Instandhaltungskosten. Wenn du eine Mieterhöhung erhältst, lohnt es sich, die Berechnung genau zu prüfen oder prüfen zu lassen, da Fehler in der Aufstellung keine Seltenheit sind.