Ein Mangel liegt vor, wenn der Zustand deiner Wohnung vom vertraglich vereinbarten Zustand abweicht oder ihre Nutzbarkeit erheblich einschränkt. Typische Mängel in Altbauwohnungen sind Schimmelbildung durch unzureichende Dämmung oder Lüftung, defekte Heizungen, undichte Fenster, Wasserschäden oder Ausfall der Warmwasserversorgung. Du solltest Mängel immer schriftlich und mit Frist beim Vermieter anzeigen. Handelt er nicht innerhalb einer angemessenen Frist, hast du je nach Schwere des Mangels das Recht auf Mietminderung, Selbstvornahme auf Kosten des Vermieters oder im extremen Fall auf außerordentliche Kündigung. Wichtig ist dabei, dass nicht jede Unannehmlichkeit eines Altbaus automatisch ein Mangel ist. Altbautypische Eigenschaften wie geringere Dämmwerte oder ältere Ausstattung gelten nur dann als Mangel, wenn sie nicht dem vereinbarten Standard entsprechen.