Wenn dein Altbau unter Denkmalschutz steht, hast du mehr Pflichten und weniger Freiheiten als bei einem normalen Gebäude. Nahezu jede sichtbare Veränderung an Fassade, Dach, Fenstern oder historischen Innendetails ist genehmigungspflichtig und muss vorab mit der zuständigen Denkmalbehörde abgestimmt werden. Das betrifft nicht nur große Sanierungsmaßnahmen, sondern auch den Austausch einzelner Fenster oder das Streichen der Fassade in einer anderen Farbe. Gleichzeitig profitierst du von steuerlichen Vorteilen: Sanierungskosten an denkmalgeschützten Gebäuden kannst du unter bestimmten Voraussetzungen über mehrere Jahre erhöht abschreiben. Wer frühzeitig das Gespräch mit der Behörde sucht und die Anforderungen versteht, kommt in der Regel besser durch den Prozess als jemand, der vollendete Tatsachen schafft und nachträglich um Genehmigung bittet.